BERATUNG

Wir teilen gerne unser Wissen mit Ihnen

Über die Leistungen der Pflegekassen, Krankenkassen und der behördlichen Altenhilfe
Kompetente Pflegeberatung und Hilfe bei der Überleitung aus dem Krankenhaus in eine ambulante oder stationäre Weiterversorgung.
Wenn Sie die Pflege selbst in der Häuslichkeit übernehmen und individuelle Pflegeschulungen benötigen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wird ein Mensch plötzlich pflegebedürftig, sind er selbst sowie dessen Angehörige in den meisten Fällen zunächst überfordert. Sie sind in dieser schwierigen Zeit aber nicht auf sich allein gestellt. Wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite und beantworten all Ihre Fragen zum Thema Pflege. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs beraten und informieren wir Sie umfassend und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu sämtlichen

pflegebezogenen Belangen. Gern koordinieren wir auch bei Bedarf das gesamte pflegespezifische Leistungsgeschehen für Sie. – Großen Wert legen wir dabei auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärzten, mit denen wir in engem Kontakt stehen.

Pflegebedürftige, die von der Pflegekasse Geldleistungen (Pflegegeld) erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen (§ 37 SGB XI). Die Abstände zwischen diesen obligatorischen Pflegeberatungen sind abhängig von der jeweils vorliegenden Pflegestufe. So muss bei Pflegestufe I und II mindestens halbjährig, bei Pflegestufe III mindestens vierteljährig eine Pflegeberatung durchgeführt werden. Wird die Pflegeberatung abgelehnt, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder im Wiederholungsfall sogar zu entziehen.

Ab dem 1. Januar 2016 hat darüber hinaus jeder Pflegeversicherter bei erstmaliger Antragsstellung auf Pflegeleistungen und bei Beantragung weiterer Leisten aus der Pflegeversicherung (wie beispielsweise Kurzzeitpflege) Anspruch auf eine Pflegeberatung. Ebenso haben pflegende Angehörige zum ersten Mal einen eigenen Anspruch auf eine Pflegeberatung erhalten.

Ziel einer Pflegeberatung ist hierbei die Sicherstellung und Gewährleistung der Qualität der häuslichen Versorgung und Pflege. Zudem soll die Pflegeberatung pflegenden Angehörigen als regelmäßige Stütze und Hilfestellung dienen und diese entlasten. Im Vordergrund des Pflegeberatungsgesprächs stehen die Überprüfung der aktuellen Pflegestufe sowie Ansprüche aus der Pflegeversicherung, Fragen zu zusätzlichen Pflegeleistungen und Hilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege beitragen oder das Wohnumfeld pflegefreundlich gestalten. Des Weiteren wird im Gespräch abgeklärt, ob weitere Möglichkeiten zur Entlastung für Ihre pflegende Angehörige existieren.

Sie erhalten von uns zum Nachweis eine Bescheinigung für die Pflegekasse. Wir empfehlen Ihnen, die Pflegeberatungen rechtzeitig durchzuführen, um die reibungslose Zahlung von Geldleistungen seitens der Pflegekasse sicherzustellen.

Als pflegender Angehöriger haben Sie vollkommen unabhängig davon, ob Sie bei der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst unterstützt werden oder nicht, einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflegekurs (§ 45 SGB XI). Ein solcher Kurs zielt auf die Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung, während für pflegende Angehörige gleichzeitig die körperlichen und seelischen Belastungen, die mit der Pflege eines Angehörigen einhergehen, reduziert bzw. gegebenenfalls durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden sollen. Die Kosten für diese Kurse werden von den Pflegekassen übernommen.

Im Rahmen dieser Schulungskurse vermitteln wir Ihnen die Kompetenzen, die Sie für eine eigenständige Durchführung der pflegerischen Maßnahmen im häuslichen Umfeld benötigen. Hierzu bieten wir Ihnen praktische Anleitung sowie Informationen zu unterschiedlichen pflegebezogenen Themen. Auf Wunsch können die Schulungskurse auch in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden.